Einnahmen aus dem Devisenhandel sind Kapitalerträge, entsprechend müssen sie auch versteuert werden. Natürlich lassen sich Verluste und Gewinne aufsummieren. Kaum möglich ist dagegen das Absetzen von Ausgaben für Zeitschriftenabos oder Computerprogramme. Um die Steuerzahlung muss sich der Trader meist selbst kümmern.
Wann Steuern anfallen
Gewinne aus dem Devisenhandel sind Kapitalerträge und so werden sie auch steuerlich behandelt. Das bedeutet, dass auf die Gewinne Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Dazu müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein:
- der Trader muss mehr Gewinne als Verluste gemacht haben und
- der Gesamtertrag muss einschließlich anderer Finanzeinnahmen den Pauschbetrag überschreiten.
Schon die erste Bedingung erfüllen viele Trader nicht, sie machen unterm Strich Verluste. Weil Verluste und Gewinne innerhalb eines Kalenderjahres gegeneinander aufgerechnet werden dürfen, fallen dann auch keine Steuern an.
Darüber hinaus hat jeder Steuerpflichtige einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,00 Euro, bis zu dem keine Steuern anfallen. Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, müssen gemeinsam bis zu 1.602,00 Euro nicht versteuern. Das ist pro Kopf gerechnet auch nicht mehr, allerdings können Gewinne zwischen den beiden Partnern verschoben werden. Wenn ein Partner 1.000,00 Euro verdient, der andere 600, 00, dann muss nicht der erfolgreichere für 199,00 Euro Steuern zahlen, sondern kann dafür den nicht ausgeschöpften Betrag des Partners nutzen.
Wie hoch der Steuersatz ist
Wenn der Broker einen Teil der Gewinne im Rahmen der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehält, dann werden 25 Prozent des Gewinns plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern an das Finanzamt abgeführt, wobei letztere gleich wieder als Sonderabgabe abgesetzt werden kann.
Das bedeutet aber keineswegs, dass alle Steuerpflichtigen auch so viel Steuern zahlen müssen. Der Satz kann nämlich auch geringer sein, wenn das persönliche Steuerniveau niedriger liegt. Wer weniger als 25 Prozent Steuern zahlt (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), der bekommt auch auf Kapitalerträge nur den geringeren Satz berechnet. Auf den Pauschbetrag hat das keine Einflüsse. Wer in einem Monat beispielsweise 1.200,00 Gewinn mit Devisengeschäften gemacht und keine weiteren Einkünfte hat, der bleibt sogar steuerfrei. Denn der über den Pauschbetrag hinausgehende Gewinn von rund 400,00 Euro liegt unterhalb des Steuerfreibetrags.
Wie die Steuer erklärt werden muss
amit der niedrigere Satz berechnet und die zu viel abgeführte Steuer erstattet wird, muss der Kapitalertrag natürlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
In den meisten Fällen wird aber ohnehin keine Kapitalertragsteuer abgeführt, denn die meisten Forex-Broker haben ihren Sitz im Ausland. Sie sind dann nicht verpflichtet, die Steuer ans Finanzamt zu überweisen, selbst wenn sie in einem EU-Land beheimatet sind.
Auch unser Forex-Testsieger CapTrader führt keine Abgeltungssteuer ab. Zwar ist CapTrader ein deutscher Online Broker aber das Konto wird wird in London geführt. Wer mit FXFlat handelt hat die Wahl, ob er sein Konto in Deutschland oder Großbritannien eröffnen will.
Ein Auslandskonto hat den Vorteil, dass die Steuer erst mit der Einkommensteuererklärung fällig wird – also deutlich später. Dafür muss man sich um das Versteuern selbst kümmern. Wer dagegen ein Konto bei einem deutschen Broker hat, dessen Steuerschuld ist mit den Zahlungen des Broker abgegolten – daher auch der Begriff Abgeltungssteuer.
Was sich absetzen lässt
Nicht nur Verluste lassen sich von den Gewinnen abziehen, auch Kosten können teilweise geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind alle direkten Kosten, beispielsweise Kommissionen, Gebühren und Finanzierungsgebühren.
Schlechter sieht es mit dem Absetzen von sonstigen Kosten aus, beispielsweise für Finanzzeitschriften oder ähnliches. Denn der Sparerpauschbetrag hat seinen Namen nicht von ungefähr. Streng genommen handelt es sich nämlich nicht mehr um einen Sparerfreibetrag, sondern um eine Pauschale, mit der alle sonstigen Ausgaben abgegolten sind.
Verluste aus Forex von der Steuer absetzen
Was aber, wenn man Verluste gemacht hat? Auch dann kann sich die Steuererklärung lohnen, nämlich dann, wenn man gleichzeitig mit anderen Kapitalerträgen, abgesehen von Aktien, Gewinne über den Sparerpauschbetrag hinaus gemacht hat.
Wer beispielsweise 1.200,00 Euro Zinsen eingenommen hat, der müsste eigentlich 399,00 Euro versteuern. Hat er aber gleichzeitig 400,00 Euro Verlust mit Devisengeschäften gemacht, können die gegengerechnet werden und er muss keine Kapitalertragsteuer zahlen.
Einzige Ausnahme sind Aktien, sie bilden einen eigenen Rechnungskreis. Verluste aus Aktien können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden und umgekehrt. Welchen Sinn diese Regelung einst hatte, ist heute kaum noch nachvollziehbar. Vor allem da Devisengeschäfte weitaus spekulativer sind als Investitionen in Aktien, trotzdem aber keinen eigenen Rechnungskreis bilden.
Solange diese Regelung aber besteht, können Trader sie nutzen – und mit Verlusten aus Devisengeschäften ihre Kapitalertragsteuer senken, sofern die Gewinne nicht mit Aktien erzielt wurden.
Fazit
Gewinne aus Devisengeschäften sind Kapitalerträge und müssen entsprechend versteuert werden. Weil die meisten Broker ihren Sitz im Ausland haben, wird keine Abgeltungssteuer gezahlt, sondern der Kunde muss sich selbst um die Steuerzahlung kümmern. Verluste aus dem Forex-Trading können mit Kapitalerträgen verrechnet werden, sofern die nicht mit Aktien erzielt wurden.
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