Spekulationssteuer Aktien: Seit 2009 kein Thema mehr

Hohe Inflation und niedrige Zinsen – ein absolutes Schreckgespenst für wirklich jeden Sparer. Seit die Zentralbanken die Zinsschraube nach unten gedreht haben, sind die Erträge auf klassische Sparprodukte zusammengeschmolzen. Anleger in Aktien haben die letzten Jahre ganz anders in Erinnerung. Hier sind teilweise fantastische Gewinne drin gewesen. Wie sieht eigentlich die Aktien-Steuer aus?

Spekulationssteuer Aktien
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Wer in Deutschland Gewinne mit Kapitalanlagen macht, muss diese schließlich nach dem Steuerrecht behandeln. Im Hinblick auf die Spekulationssteuer Aktien kaufen und verkaufen konnte teuer werden. Die Betonung liegt hier auf der Vergangenheitsform. Hintergrund: Seit 2009 gibt es die Spekulationssteuer bei Aktien nicht mehr. Der Gesetzgeber hat für Deutschland neue Regelungen erlassen. Auf der anderen Seite kann eine Spekulationssteuer Aktien aus dem Ausland treffen.

  • Spekulationssteuer auf Aktien abgeschafft
  • Deutschland arbeitet mit der Abgeltungssteuer
  • Spekulationssteuer im Ausland anders geregelt
  • Anleger können sich von Steuerabzug befreien lassen
  • Unterschiede bei Kleinanleger und institutionellen Händlern
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Spekulationssteuer: Was steckt dahinter

Wer Wertpapiere im Portfolio hält, erwartet Gewinne durch Wachstum – sprich einen hohen Verkaufskurs – und die Beteiligung am Unternehmensgewinn. Viele Anleger haben ein Ziel: Mittel- bis langfristig Kapital aufbauen, um etwa die Inflation zu kontern. Ein Teil setzt auf kurzfristige Kurssprünge und spekuliert auf Gewinne aus der Kursdifferenz. Der Staat will natürlich an Aktiengeschäften mitverdienen und erhebt Steuern auf die Kapitalerträge. Davon betroffen ist eine ganze Palette verschiedener Einkunftsarten aus den Kapitalanlagen.

Es geht um:

  • Gewinne aus dem Verkauf der Wertpapiere
  • Zahlungen aus Dividenden
  • Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere usw.

Die Spekulationssteuer auf Aktien wird erhoben, wenn eine bestimmte Haltefrist (Zeitpunkt zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere) noch nicht überschritten ist. Auf diese Weise wird das „wilde Zocken“ an den Börsen uninteressant – weil einfach zu teuer. Dass die Spekulationssteuer Aktien Vermögen zur Kasse bietet, wissen viele Anleger gar nicht mehr. Dafür gibt es einen Grund, um den es genau hier gehen wird.

Aktien Steuer
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Aktien seit 2009 anders besteuert

Wie lässt sich die Spekulationssteuer bei Aktien umgehen? Vor einigen Jahren tauchte diese Frage im Internet an allen möglichen Ecken auf. Entscheidend war hier immer die Haltefrist der Wertpapiere. Inzwischen sieht die Situation anders aus. Entscheiden sich Anleger für den Aufbau eines auf Wertpapieren basierenden Portfolios, greift die Abgeltungssteuer.

Diese wird heute nicht erst mit der Einkommenssteuer-Erklärung bei den Anlegern eingezogen, sondern direkt bei der Realisierung eines Gewinns, etwa bei der Auszahlung einer Dividende. Die Entscheidung zur Gesetzesänderung vereinfachte ein Sammelsurium aus verschiedenen Regelungen in Verbindung mit Aktien- bzw. Wertpapierbesitz.

Anders als die Spekulationssteuer Aktien und andere Wertpapiere mitunter recht verschieden behandelt hat, geht die Abgeltungssteuer eher den Weg einer Standardisierung. Hier wurden beispielsweise Zinsen anders als Dividenden besteuert. Und für Aktien waren Haltefristen zu beachten. Damit verfolgte der Gesetzgeber das Ziel bis 2009, einen eher mittelfristigen Anlagehorizont zu bevorzugen. Für kürzere Haltefristen erfasste die Spekulationssteuer Aktien.

Beispiele für die frühere Besteuerung von Kapitalerträgen bis 2009:

  • Dividenden = 20 Prozent
  • Zinserträge = 30 Prozent.

100 Euro Zinseinnahmen standen bis 2009 also sehr viel schlechter da als die Dividenden. Wie lange mussten Wertpapiere im Depot bleiben, um nicht mehr unter die Spekulationssteuer bei Aktien fielen? Mit 12 Monaten war der Zeitraum überschaubar.

Viele Anleger haben Aktien ins Depot mit einer eher mittel- bis langfristigen Orientierung genommen. Aber eben nicht alle Trader sind diesem Ansatz gefolgt. Eine beliebte Strategie an der Börse besteht darin, Aktien bis zu einem bestimmten Stichtag zu erwerben, um die Dividende einzustreichen. Anschließend wird das Wertpapier wieder verkauft. Klar: Solche Anleger hielten Aktien für Zeiträume von weniger als 12 Monaten.

Achtung: Dass die Spekulationssteuer Aktien inzwischen außen vorlässt, darf keinen falschen Eindruck entstehen lassen. Es gibt diverse Bereiche, in denen auch nach wie vor Gewinne noch mittels einer Spekulationssteuer abgeschöpft werden. Dies betrifft zum Beispiel Edelmetalle sowie Immobilien und Grundstücke. Damit muss keine Anleger mehr Spekulationssteuer für Aktien berechnen.

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So werden Aktien seit 2009 besteuert

Dass seit 2009 die Spekulationssteuer auf Aktienverkäufe weggefallen ist, macht aus Sicht der Anleger vieles einfacher. Es stellt sich nicht mehr die Frage, wie lange Aktien halten und Spekulationssteuer aufeinander abzustimmen sind. Bis zur Gesetzesänderung war es immer nötig, die Wertpapiere mindestens 12 Monate im Depot zu halten. Inzwischen ist diese Frist irrelevant geworden.

Wer als Klein- und Privatanleger noch Wertpapiere mit einem Kaufzeitpunkt vor 2009 im Depot hat, kann jetzt sogar Steuerspareffekte realisieren. Dazu aber an anderer Stelle mehr. Sobald heute Wertpapiere erworben werden, ist die Spekulationssteuer für Aktien vollkommen egal. An welchen Grundsätzen sich die Besteuerung orientiert, ist aber trotzdem wichtig.

Seit 01. Januar 2009 hat die Abgeltungssteuer das bisher geltende System der Kapitalertragssteuer abgelöst. Hieraus haben sich für Anleger eine Reihe Veränderungen ergeben. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden:

  • Veräußerungsgewinne
  • Dividenden
  • Zinsen aus Anleihen
  • Fondsausschüttungen

jeweils unterschiedlich besteuert. An diesem Punkt führte die Abgeltungssteuer das Steuerrecht bzw. die darin verankerten Grundlagen zur Besteuerung zusammen. Die Trennung der verschiedenen Einkunftsarten bei den Kapitalerträgen entfiel, es gilt auch 2022 nur ein Steuersatz für alle Kapitaleinkünfte.

Wichtig: Die hier behandelte Besteuerung bezieht sich nur auf Erträge aus reinen Kapitalanlagen in Wertpapieren. Formen wie Immobilien oder ein Handel mit Sachwerten – Stichwort Gold oder Kunst – unterliegen anderen Grundlagen.

spekulationssteuer bei aktien
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Pauschale Besteuerung der Kapitalerträge

Dieser ist auf 25 Prozent festgelegt. Beispiel: Anleger kaufen eine Aktienposition zu 100 Stück mit einem Kurs je Aktie von 15 Euro. Innerhalb von sechs Monaten wächst dieser auf 20 Euro je Aktie und es kommt zum Verkauf. Der Gewinn von 500 Euro wird im Moment der Veräußerung der Abgeltungssteuer unterworfen. Was entfällt: Die Spekulationssteuer auf Aktien.

Mit den 25 Prozent Abgeltungssteuer ist es allerdings noch nicht getan. In Deutschland wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben. Zusätzlich kommt noch die Kirchensteuer (allerdings nicht in jedem Fall) obendrauf. Damit ziehen Broker und Banken beim Verkauf einer Aktie also:

  • Abgeltungssteuer
  • Soli-Zuschlag
  • Kirchensteuer

ein. Damit kann die Höhe des Steuerabzugs in der Praxis deutlich variieren. Wie die Spekulationssteuer Aktien behandelt hat, lässt sich auf die Berechnung also nicht einfach übertragen. Eine fester Anteil ist der Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent. Variabel macht sich die Kirchensteuer bemerkbar. Hier ist das Bundesland, in welchem der Wohnsitz liegt, entscheidend. Beim Abzug der Kirchensteuer entsteht ein Abzug zwischen acht bis neun Prozent.

Zusammengerechnet liegt die Abgeltungssteuer zwischen 26,4 Prozent bis 28 Prozent. Im Vergleich mit der Spekulationssteuer bei Aktien ein spürbarer Unterschied, der sich durch den pauschalen Abzug auch im Aufwand bemerkbar macht. Wie sich die

Tipp: Abgeltungssteuer muss gegenüber dem Finanzamt nicht separat von steuerpflichtigen Anlegern angezeigt werden. Alle Abzüge behalten Depotanbieter ein und führen diese direkt an die Finanzkasse ab.

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Abgeltungssteuer umgehen – ganz legal und ohne Steuertricks

Bei 1.000 Euro Kapitalertrag aus Aktien beläuft sich der Abzug durch die Steuer auf mehr als 260 Euro bis 280 Euro. Eine doch stolze Summe. Wie damit umgehen? In ähnlicher Weise wie Anleger bis 2009 die Spekulationssteuer Aktien umgehen konnten – über den Freibeträge. Der Gesetzgeber hat über den Sparer-Pauschbetrag eine Möglichkeit geschaffen, den Steuerabzug in gewissen Grenzen aufzufangen.

spekulationssteuer aktien umgehen
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Mit diesem Pauschbetrag kann jeder Anleger beim Depotanbieter den direkten Abzug der Steuer von:

  • Dividenden
  • Veräußerungsgewinnen
  • Stückzinsen

einfach verhindern. Hierzu wird gegenüber dem Depotanbieter ein Freistellungsauftrag in festgelegter Höhe erteilt. An diesem Punkt kann jeder Anleger flexibel agieren – solange eine Gesamtsumme von 801 Euro für 2022 nicht überschritten wird. Bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung verdoppelt sich diese Summe.

Für 2023 hat das Finanzministerium eine deutliche Anhebung des Pauschbetrags angeschoben. Alleinstehende können ab Januar 2023 einen Betrag von 1.000 Euro geltend machen. Für den Fall einer gemeinsamen Veranlagung erhöht sich der Betrag auf 2.000 Euro. Sofern Anleger einer Bank bereits einen Freistellungsauftrag in der Vergangenheit erteilt haben, muss dieser nicht manuell angepasst werden. Es ist mit den neuen Regelungen vorgesehen, dass eine automatische Anhebung im 25 Prozent erfolgt.

Eine zweite Option wäre die Gründung einer Kapitalgesellschaft, welche das private Anlagevermögen verwaltet. Sogenannte vermögensverwaltende Gesellschaften sind eine Möglichkeit, wie Anleger Kapital an der Abgeltungssteuer vorbei bewegen können. Hintergrund: Diese Steuer wird nur auf private Geldanlagen erhoben. Eine gewerbliche Vermögensverwaltung fällt nicht darunter. In der vermögensverwaltende Gesellschaft fallen Unternehmenssteuern an, die wesentlich günstiger ausfallen. Erträge können dann im Rahmen eines Gesellschaftergehalts oder auf anderen Wegen abgeschöpft werden – wodurch sie allerdings steuerpflichtig werden.

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Dank Spekulationssteuer Aktien steuerfrei verkaufen

Oft steckt in den Köpfen von Anlegern ein Klischee im Kopf: Sie schieben jeden Tag riesige Summen an den Börsen hin- und her. Es gibt diesen Typ Daytrader sicher. Auf der anderen Seite halten einige Anleger immer noch Wertpapiere im Depot, deren Kaufzeitpunkt auf ein Datum vor 2009 datiert. Hieraus ergeben sich Möglichkeiten, um Steuern am Ende mit der Spekulationssteuer bei Aktien zu umgehen.

Wie funktioniert das Ganze? Wertpapiere mussten bis 2009 über eine Frist von 12 Monaten im Depot gehalten werden, um keine Spekulationssteuer anfallen zu lassen. Eine kürzere Haltefrist hätte auf jeden Fall zum Steuerabzug geführt. Verkäufe außerhalb dieses Zeitraums waren auf der anderen Seite steuerfrei. Heißt im Klartext: Jeder Verkauf aus dem Depot ab dem Jahreswechsel 2010/2011 wäre steuerfrei gewesen.

Und genau hier liegt am Ende auch der kleine Trick, um mithilfe der Spekulationssteuer Aktien steuerfrei noch im Jahr 2022 verkaufen zu können. Jedes Wertpapier, dass bis 2009 erworben und noch nicht veräußert wurde, kann jetzt ohne Steuerabzug verkauft werden. Finden Anleger heraus, ob dies auf das eigene Depot auch noch zutreffend ist?

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first in, first out – die Besteuerung der Altaktien beim Finanzamt

Dass Altaktien nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, klingt in jedem Fall verlockend. Hier gibt es allerdings auch Probleme, die nicht für jeden Anleger sofort offensichtlich sind. Solange im Depot einzelne Aktienpositionen immer sauber voneinander getrennt werden – weil sie von unterschiedlichen Unternehmen stammen – ist eine Unterscheidung keine Hürde. Sehr viel schwieriger wird das Ganze, wenn Anleger Aktien einer Gesellschaft mehrfach in den letzten Jahren erworben bzw. auch verkauft haben und es noch einen Altbestand gibt.

Hier wird für die Besteuerung zu einem besonderen Modell gegriffen – was für Anleger allerdings einen Nachteil bedeutet – die first in, first out Methode. Alle Wertpapiere werden nach dem Einlagedatum wieder aus dem Depot gestrichen, wobei immer die zuerst gekauften Aktien herausgenommen werden.

Die Differenz wird mit den neuen Regeln zur Abgeltungssteuer besteuert. Sollte ein Altbestand bestehen bleiben, werden diese natürlich so behandelt, wie ohne die Spekulationsfrist bei Aktien. Hier ist ein steuerfreier Verkauf möglich. Gerade Anlegern, die sich in eher unregelmäßigen Abständen um das eigene Portfolio kümmern, ist an dieser Stelle zu erhöhter Aufmerksamkeit zu raten. Andernfalls besteht das Risiko einer Steuerfalle.

Beispiel für die Besteuerung aus einem vermischten Portfolio:

Erwerbszeitpunkt

Anzahl Aktien

Mai 2007

100 Stück

Januar 2008

175 Stück

April 2009

50 Stück

Juni 2020

210 Stück

Aus dem Portfolio wurden im August 2009 schon 125 Aktien verkauft. Im Jahr 2017 haben noch einmal 100 Aktien das Depot verlassen. Im September 2022 wird der Rest veräußert. Davon können 50 Aktien steuerfrei veräußert werden.

Neben dem eigentlichen Erwerb von Aktien vor Januar 2009 und einer ununterbrochenen Haltefrist im eigenen Depot gibt es noch eine Chance, die Wertpapiere so zu besteuern, wie die Spekulationsfrist Aktien bis zur Abgeltungssteuer gestellt hätte – durch ein Erbe. Sofern sich in einer Erbmasse Wertpapiere befinden, die vor 2009 erworben wurden, kann an dieser Stelle auch 2022 immer noch das Steuerprivileg in Anspruch genommen werden. Es gelten alle bereits angesprochenen Rahmenbedingungen für die Steuerfreiheit, da die Spekulationsfrist von 12 Monaten an dieser Stelle schon lange abgelaufen ist.

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Die Besteuerung der Dividenden aus Altaktien

Ein Sonderfall sind in diesem Zusammenhang übrigens Dividenden. Aus Anlegersicht ist es gerade die Gewinnbeteiligung der Unternehmen, welche – neben der Aussicht auf einen angemessenen Kurszuwachs – eine lange Haltedauer rechtfertigt. Während bei den Aktien nach 2009 immer noch eine Veräußerung ohne Steuerlast in Frage kommt, schließt das Steuerrecht diesen „Trick“ aus.

Zahlungen aus der Dividende auf das Konto sind nach den Regelungen zur Abgeltungssteuer einem entsprechenden Abzug ausgesetzt. Ähnliche Regelungen gelten auch für Stückzinsen, die bei verzinslichen Wertpapieren wie Anleihen auflaufen. Hier musste sich sogar der Bundesfinanzhof intensiv mit dem Thema in verschiedenen Verfahren (BFH-Urteile 7.5.2019, Az. VIII R 22/15 und VIII R 31/15) beschäftigen.

Hier ist die Haltung der Finanzbehörden klar: Ein Veräußerungsgewinn aus solchen Wertpapieren – Aktien oder Anleihen – mit einem Erwerbszeitpunkt vor dem 01. Januar 2009 bleibt steuerfrei. Erträge, welche die Wertpapiere in den laufenden Jahren erwirtschaften, unterliegen allerdings in gewohnter Weise der Abgeltungssteuer.

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Spekulationssteuer auf Aktien im Ausland

Anleger sind dank Direktbroker und Internet schon lange nicht mehr auf die deutschen Börsen in Stuttgart oder Frankfurt festgelegt. Inzwischen werden:

  • Aktien
  • Indizes
  • Rohstoffe
  • Währungen

auch an internationalen Börsen von Klein- und Privatanlegern gehandelt. Hier ist immer zu prüfen, ob eine Spekulationssteuer Aktien erfasst. Generell sieht die Situation aktuell so aus, dass innerhalb der EU eine sehr starke Harmonisierung der Regeln umgesetzt wurde. Wie die Besteuerung im Rahmen einer Spekulationssteuer Aktien aus dem außereuropäischen Ausland betrifft, muss jeder Anleger anhand des eigenen Portfolios prüfen. Wichtig ist hierbei, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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Aktien ETFs: So sieht die Besteuerung aus

ETFs – also Investmentfonds, mit denen ein Index (etwa auf Aktien) nachgebildet wird – haben in den letzten Jahren sehr viel Aufmerksamkeit erhalten. Dabei kommt sehr viel Interesse aus dem Segment der Klein- und Privatanleger. Hierfür sind mehrere Faktoren verantwortlich.

wie lange aktien halten spekulationssteuer Fazit
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  • Sicherheit: ETFs bauen Indizes mit einer breiten Zahl verschiedener Wertpapiere nach. Hierdurch entsteht automatisch eine breite Streuung im Fondsvermögen.
  • Kosten: Aufgrund der Nachbildung eines Index muss das Fondskapital nicht aktiv verwaltet werden. Dieser passive Ansatz sorgt dafür, dass die Kostenquote deutlich reduziert wird, ETFs haben eine allgemein eher niedrige TER (Gesamtkostenquote).
  • Sparplanfähigkeit: Depotanbieter lassen für viele ETFs den Aufbau eines Sparplans zu. Damit kann über niedrige monatliche Beträge ein langfristiger Kapitalaufbau betrieben werden.
  • Gewinnbeteiligungen: Auch ETFs zahlen Dividenden – entweder über eine Ausschüttung oder als Re-Investition in das Fondsvermögen. Letzteres baut einen Zinseszins-Effekt auf.

Genau letztgenannter Punkt hat in der Vergangenheit zu Problemen geführt. Die Steuer auf Dividenden ist immer erst mit dem Zeitpunkt der Veräußerung angefallen. 2018 hat sich der Bund zu einer Investmentsteuerreform entschieden.

Für ETFs, welche eine Dividende ausschütten, werden diese Zahlungen direkt einfach der Abgeltungssteuer unterworfen. Dass eine Spekulationssteuer Aktien aus dem ETF trifft, ist ausgeschlossen. Auf der anderen Seite wird für die thesaurierenden Fonds – also jene mit einer Sammlung und Re-Investition der Dividende – eine Vorabpauschale angesetzt, welche quasi eine fiktive Ausschüttung impliziert und basierend darauf quasi einen vorgezogenen Steuerabzug vornimmt.

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Fazit: Keine Spekulationssteuer bei Aktien Vermögen mehr

Dass der Fiskus mit einer Spekulationssteuer Aktien Gewinne abschöpft, ist immer noch eine Sorge, die viele Anleger haben. Allerdings ist diese Befürchtung inzwischen unbegründet. Mit Einführung der Abgeltungssteuer hat der Gesetzgeber für Deutschland die Spekulationssteuer auf Aktien abgeschafft. Dafür gilt seit Januar 2009 eine pauschale Besteuerungsgrundlage, die fast alle Erträge erfasst, bei denen früher die Spekulationssteuer Aktien Gewinne abgeschmolzen hätte.

Für Anleger, die auf täglich handeln und Vermögen aufbauen, ist so ein Ärgernis weggefallen. Auf der anderen Seite bleibt die Abgeltungssteuer ein Aspekt, welcher die Rendite einfach abbaut. Mit einigen Tricks lässt sich hier der Rotstift ansetzen. Kleinanleger nutzen einfach den Sparer-Pauschbetrag. Höhere Anlagevermögen lassen sich auch über eine vermögensverwaltende Gesellschaft steuerschonend unterbringen – ganz legal und unsaubere Steuertricks.

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